Rechnung ausstellen als freie Übersetzerin
Trådens avsändare: Marlena Teitge
Marlena Teitge
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Nov 7, 2014

Hallo!

Ich arbeite zur Zeit in Tschechien als Lektorin für Deutsch an einer hiesigen Universität. Ich habe jetzt aber auch mein erstes großes Übersetzungsprojekt an Land gezogen für einen amerikanischen Arbeitgeber, der hier in Tschechien lebt.
Meine Frage, darf ich als Deutsche in Tschechien einfach so eine Rechnung ausstellen oder brauche ich dafür eine tschechische/deutsche Steuernummer?

Vielen Dank für euere Hilfe!


 
Maria S. Loose, LL.M.
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Wo ist Dein erster Wohnsitz? Nov 7, 2014

Wenn Dein erster Wohnsitz in Tschechien ist, brauchst Du eine tschechische Steuernummer.
Wenn er in Deutschland ist, dann braucht Du eine deutsche Steuernummer. Ohne Mehrwertsteuernummer kannst Du keine Rechnung ausstellen.


 
Anna Sarah Krämer
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Keine Mehrwertsteuernummer - normale Umsatzsteuernummer reicht Nov 7, 2014

Eine Mehrwertssteuernummer ist nur notwendig, wenn Dein Jahresumsatz über einer bestimmten Summe liegt - zumindest in Deutschland. In Tschechien kann das natürlich anders sein.

Hier sind dazu einige Infos: http://www.triacom.com/archive/triacom-info.2013-01.de.pdf


 
Maria S. Loose, LL.M.
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Belgien? Nov 7, 2014

Danke Anna für den Superlink, den Du uns geschickt hast. Weiß jemand zufällig, ob es so etwas auch für Belgien gibt. Im Großen und Ganzen sind die Regelungen für alle EU-Mitgliedstaaten - also auch für Tschechien und Belgien - gleich, weil alle EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuer-Richtlinien der EU in nationales Recht umsetzen müssen, aber im Detail können sich die nationalen Regeln doch von einander unterscheiden.

[Edited at 2014-11-07 17:28 GMT]


 
Marlena Teitge
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Danke sehr Nov 8, 2014

Liebe Maria, liebe Anna,

vielen Dank für eure Antworten und den wirklich informativen link!

Ich habe meinen Erstwohnsitz noch in Deutschland und dort auch eine Steueridentifikationsnummer, jedoch noch keine USt-IdNr. Den Informationen im link habe ich entnommen, dass in meinem Fall der Kunde die Umsatzsteuer bezahlen muss, weil er aus meiner Sicht ein Kunde im EU-Ausland ist. Ich befürchte fast, dass ihm das nicht bewusst ist und hoffe, dass er es sich jetzt nicht and
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Liebe Maria, liebe Anna,

vielen Dank für eure Antworten und den wirklich informativen link!

Ich habe meinen Erstwohnsitz noch in Deutschland und dort auch eine Steueridentifikationsnummer, jedoch noch keine USt-IdNr. Den Informationen im link habe ich entnommen, dass in meinem Fall der Kunde die Umsatzsteuer bezahlen muss, weil er aus meiner Sicht ein Kunde im EU-Ausland ist. Ich befürchte fast, dass ihm das nicht bewusst ist und hoffe, dass er es sich jetzt nicht anders überlegt und mir den Auftrag entzieht.

Vielen Dank euch beiden!

Lieben Gruß
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Vorsicht mit der Steuernummer! Nov 8, 2014

Anna Sarah Krämer Fazendeiro wrote:

Keine Mehrwertsteuernummer - normale Umsatzsteuernummer reicht


Es gibt gar keine "Mehrwertsteuernummer", sondern nur eine "Steuernummer", unter der man beim jeweiligen Finanzamt geführt wird und die dann dort z. B. auch für die Einkommenssteuer gilt. Die allermeisten von uns werden nur bei einem einzigen Finanzamt registriert sein und haben dann auch nur eine solche Nummer für alles.

Außer der erwähnten "finanzamtseigenen" Steuernummer gibt es noch die EU-weite "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)".
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/USt_Identifikationsnummer_node.html

Als vor etlichen Jahren in D die Formvorschriften für Rechnungen neu gefasst wurden, kam die Steuernummer zu den Pflichtangaben hinzu. Das birgt für kleinere Unternehmer in bestimmten Branchen ein großes Risiko, weswegen bundesweit laut protestiert wurde. Kurz darauf hat der Gesetzgeber seinen Fehler eingesehen und das Gesetz in diesem Punkt geändert: Seither darf man in Rechnungen statt der Steuernummer wahlweise die USt-IdNr. angeben.

Wer aus irgendwelchen Gründen keine USt-IdNr. hat oder braucht, sollte sich trotzdem, unbedingt eine besorgen, damit er sie statt der Steuernummer in Rechnungen reinschreiben oder auf seiner Webpräsenz veröffentlichen kann. Jeder von uns kann so eine Nummer bekommen:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/FAQ/FAQ_Vergabe_USt_IdNr/Vergabe_FAQ_node.html;jsessionid=B5BF0738442D53B6256A4A1DB7DA7151

Wer nicht weiß, warum man seine Steuernummer besser keinem Kunden mitteilt, der kann ja hier mal seinen Namen, seine Adresse und seine Steuernummer veröffentlichen ...

[Bearbeitet am 2014-11-08 09:55 GMT]


 
Thayenga
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Medlem (2009)
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MwSt.-Nr. Nov 8, 2014

Maria S. Loose wrote:

Wenn Dein erster Wohnsitz in Tschechien ist, brauchst Du eine tschechische Steuernummer.
Wenn er in Deutschland ist, dann braucht Du eine deutsche Steuernummer.


Es gilt immer die Steuernummer des Landes, in dem du polizeilich gemeldet bist, nicht zwingend des Landes, in dem du (gerade) wohnst.

Maria S. Loose wrote:
Ohne Mehrwertsteuernummer kannst Du keine Rechnung ausstellen.


Eine Steuernummer/-ID ist erforderlich, jedoch nicht unbedingt eine Vorsteuernummer, da diese vom Jahresumsatz abhängt, für den jeder Staat seine eigene Höchstgrenze hat.


 
Dulz (X)
Dulz (X)  Identity Verified
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Steuernummer/Ust-IDNr/steuerliche Identifikationsnummer Nov 9, 2014

Rolf Keller wrote:

Wer nicht weiß, warum man seine Steuernummer besser keinem Kunden mitteilt, der kann ja hier mal seinen Namen, seine Adresse und seine Steuernummer veröffentlichen ...


Was kann da passieren? Ich nehme auch nur meine Ust-ID, habe ganz am Anfang aber auch meine Steuernummer auf die Rechnung geschrieben. Das ist doch so üblich bzw. sogar Pflicht, wenn man keine Ust-ID hat?

Ansonsten ist zu beachten, dass die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mit der steuerlichen Identifikationsnummer (auch "Steueridentifikationsnummer" oder "Steueridentnummer" genannt) zu verwechseln ist. Letztere sollte man keinesfalls veröffentlichen. Leider sieht man die immer wieder auf gewerblichen Websites, obwohl sie dort wirklich gar nichts verloren hat.


 
Rolf Keller
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Präzision ... Nov 9, 2014

Thayenga wrote:

Es gilt immer die Steuernummer des Landes, in dem du polizeilich gemeldet bist, nicht zwingend des Landes, in dem du (gerade) wohnst.


Oh, oh. In der Regel ist es genau umgekehrt! Zumindest im deutschen Steuerrecht gilt als eine der allerobersten Grundregeln, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Vorgänge zählen, ganz unabhängig davon, wie man sie deklariert. Wer also tatsächlich auf dem Gebiet der BRD am Schreibtisch übersetzt, der ist in D steuerpflichtig und hat sich insoweit an die deutschen Steuergesetze zu halten (also auch an die Vorschriften zum Erstellen von Rechnungen) – ganz gleich, ob er sich beim Dorfbürgermeister in Takatuka-Land angemeldet hat oder nicht.
http://www.expat-news.com/2392/recht-steuern-im-ausland/steuerpflicht-in-deutschland-–-was-sie-beim-auslandsaufenthalt-beachten-sollten/

Vorsteuernummer

Es wäre für alle viel einfacher, wenn man in rechtlichen Fragen konsequent die offiziellen Begriffe verwenden würde. Bisher hatten wir in diesem Thread eine "Mehrwertsteuernummer", eine "Umsatzsteuernummer" und nun auch noch eine "MwSt.-Nr." eine "Vorsteuernummer" und eine "Steuernummer/-ID". Bis auf die Hälfre des letzten Begriffs gibt es nichts davon wirklich: Es gibt eine "Steuernummer" und eine "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" (abgekürzt "USt-IdNr."), Punkt und Ende. Analog ist es in den anderen EU-Ländern.

Wie soll denn ein "Unwissender", der hier fragt oder mitliest, noch irgendeine korrekte Hilfe bekommen, wenn man einfach Namen erfindet und/oder verwechselt? Der versteht null Komma nichts richtig und gibt es womöglich morgen weiter, oft auch noch leicht verfälscht (das Web ist voll von solchen gut gemeinten Fehl-Ratschlägen).

Zur Klarstellung:
Bei Einführung der USt-IdNr. vor vielen Jahren hatten die sogenannten Kleinunternehmer keine solche Nummer, aber das hat sich längst geändert: Auch diese Personen können in D (und in den meisten EU-Ländern) eine bekommen, das hängt überhaupt nicht von der Höhe ihres Umsatzes ab, sondern allein von ihrem Wunsch. Die Nummer dient auch längst nicht mehr nur umsatzsteuerlichen Zwecken: Sie ist inzwischen eine EU-weite Identifikation der einzelnen Unternehmen als solche, nur der alte Name ist geblieben. So eine Nummer taugt eben besser zur Identifizierung als Namen oder Adressen.

Und wie ich schon in meinem früheren Beitrag gesagt habe: Übersetzer sollten nie ihre Steuernummer an Kunden geben oder auf ihrer Homepage veröffentlichen. Abgesehen davon geht man durch Angeben seiner USt-IdNr. auch so manchen Fragen ausländischer Kunden aus dem Weg: Wenn einer nach der USt-IdNr. fragt, dann hat man eine, und wenn er ganz allgemein nach "Steuernummer" fragt, dann gibt man ihm einfach die USt-IdNr. – für ihn ist das dann ja einfach nur eine "finanzamtliche" Nummer.

Die Frage "Brauche ich eine USt-Id-Nr.?" ist also falsch gestellt, sie lautet besser "Kann ich ohne Nachteile für mich eine bekommen und sollte ich sie dann nutzen?", und da lautet die Antwort in D und in den meisten EU-Ländern "Ja". Übrigens sieht das auch professioneller aus.
Eigentlich braucht man nur den bekannten, seit Jahren immer wieder aktualisierten, sehr guten Text von Per Döhler zu lesen, denn Anna Sarah verlinkt hat. Dann sind praktisch alle einschlägigen Fragen zumindest für Deutschland erledigt. Wer den Text dort nicht versteht, braucht ohnehin einen Steuerberater: Per kann schreiben, nicht nur übersetzen.


 
Marlena Teitge
Marlena Teitge
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USt-IdNr. beantragen Nov 10, 2014

Kann ich denn einfach so eine USt-IdNr. beantragen? Muss man da nicht irgendetwas nachweisen? Da das mein erstes größeres Übersetzungsprojekt ist, stelle ich auch zum ersten Mal eine Rechnung aus und habe somit leider noch keine Nachweise über"regelmäßige" Tätigkeiten als freie Übersetzerin.

 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Es KANN etwas passieren Nov 10, 2014

Marcel Geitz wrote:

Was kann da passieren?

Ich möchte hier keine schlafenden Hunde wecken, die das dann weitertratschen oder selbst ausnutzen. Sei sicher, es ist für manche von uns ein unnötiges Risiko. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber damals sein neues Gesetz novelliert, obwohl ja jeder, der eine USt-IdNr. hatte, auch eine Steuernummer hatte, es also eigentlich keinen Grund gab, die Vorschrift zu lockern und alternativ die USt-IdNr. zu akzeptieren.

steuerlichen Identifikationsnummer (auch "Steueridentifikationsnummer" oder "Steueridentnummer"

Oh, ja. An die hatte ich bei dieser Diskussion gar nicht mehr gedacht, die gibt man ja ohnehin praktisch niemandem außer dem Finanzamt. Und selbst das Finanzamt darf die Angabe vermutlich gar nicht generell verlangen, nur streikt seine Software, wenn man bei elektronischer Abgabe von Steuererklärungen die Nummer nicht einträgt.


 
Rolf Keller
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In D kann jeder freiberufliche Übersetzer eine USt-IdNr. bekommen Nov 11, 2014

Marlida wrote:

Kann ich denn einfach so eine USt-IdNr. beantragen? Muss man da nicht irgendetwas nachweisen?

Wie es nach deutschen Recht ist, erfährst du ja aus dem Link, den ich angegeben habe. Zum Thema Tschechien sage ich jetzt mal nichts, da müsste man die Einzelheiten genau eruieren. Wenn du aber wahrheitsgemäße Angaben machst, ist das Beantragen ja kein Problem, es kostet nichts und schlimmstenfalls wird der Antrag eben einfach nur abgelehnt.

Da das mein erstes größeres Übersetzungsprojekt ist, stelle ich auch zum ersten Mal eine Rechnung aus

Du hast bei kleineren Projekten das Geld in Form von Hosentaschenaktionen kassiert?

habe somit leider noch keine Nachweise über"regelmäßige" Tätigkeiten als freie Übersetzerin.


Beim Finanzamt ist die Denkweise genau umgekehrt. In dem Moment, in dem du deinem Finanzamt mitteilst, dass du unternehmerisch tätig bist, wird das geglaubt, denn dann entsteht potenziell eine Steuerpflicht, und nur um die geht es ja. Zu dieser Mitteilung bist du ja sogar verpflichtet. Und unternehmerisch tätig bist du schon dann, wenn du ersthaft versuchst, den allerersten Kunden zu finden.

Ausnahmen von diesem Prinzip gibt es nur in Szenarien, in denen jemand fälschlicherweise behauptet, Unternehmer zu sein, um Steuervorteile zu erschleichen. Das wäre z. B. der Mann, der die Kosten für seine privaten Segeljacht absetzen will, indem er vorgibt, als gewerblicher Jachtvermieter zu agieren, nur leider 5 Jahre lang keinen mietwilligen Kunden gefunden zu haben.


 


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