Glossary entry

English term or phrase:

shill bidding

German translation:

Shill Bidding / Gebotstreiberei (Hochtreiben des Gebotspreises über einen Zweitaccount)

Added to glossary by Steffen Walter
Feb 23, 2008 08:09
16 yrs ago
English term

shill bidding

English to German Law/Patents Law (general) auctions
Please see http://www.consumeraffairs.com/news04/shills.html for explanation of the term.

I would also like to know if 'shill bidding' is illegal in Germany, and if it is, get references to applicable law and precedence cases.
Change log

Feb 27, 2008 20:25: Steffen Walter changed "Edited KOG entry" from "<a href="/profile/7599">Sven Petersson's</a> old entry - "shill bidding"" to ""Shill Bidding (Hochtreiben des Gebotspreises über einen Zweitaccount)""

Discussion

Hans G. Liepert Feb 23, 2008:
Gebotstreiberei ist rechtlich kaum zu fassen, kann aber Betrug darstellen. E-bay bewegts sich weitgehend in einem eigenen Rechtsraum, in den kaum Einblick möglich ist. Ungezählte Beschwerden im Web.

Proposed translations

+2
18 mins
Selected

Shill Bidding (Hochtreiben des Gebotspreises über einen Zweitaccount)

Laut Wikipedia wird das ebenfalls Gebotstreibung genannt, 7 klägliche Googles für diesen Begriff sind allerdings nicht sehr überzeugend.

"Der Begriff Gebotstreibung oder englisch shill bidding (to bid: bieten) bezeichnet die Gebotsabgabe auf Auktionen von Personen, die vorgeben mit dem Verkäufer nicht assoziiert zu sein, in Wahrheit jedoch in Absprache mit diesem den Preis in die Höhe treiben.

Internetauktion [Bearbeiten]Diese Form der Preismanipulation ist besonders einfach auf Internetauktionsplattformen, wie z.B. eBay durchführbar, da hier der Anbieter selbst mit verschiedenen Identitäten agieren kann. Während dies in den Anfangszeiten noch sehr einfach war, bemühen sich die Auktionsanbieter heute mit technischen Mitteln darum, das Vertrauen der Käufer zu wahren und shill bidding zu verhindern.

[...]

Rechtliche Situation

Shill bidding ist in aller Regel verboten bzw. wird von den Auktionen vertraglich ausgeschlossen, da es die Marktsituation verzerrt."

________________________

Rechtl. Info:

Beschluss
OLG Koblenz vom 17. Oktober 2005, Az: 5 U 1145/05 (rechtskräftig).

http://209.85.173.104/search?q=cache:aFuvL5c_Ol4J:www.stud.u...

Peer comment(s):

agree markusg : es handelt sich also um Scheinbieter, somit wäre Scheinbieten auch eine Möglichkeit.//@Hans: selbstverständlich!
1 hr
Danke, Markus!
agree Hans G. Liepert : Sorry Markus, es sind keine Scheingebote, der erfolgreiche Bieter MUSS kaufen, auch wenn er nur zum Spass mitgeboten hat // Nicole: google doch einfach unter Gebotstreiberei, dann wirst Du schon eher fündig
2 hrs
Danke, Hans!
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