Glossary entry

English term or phrase:

not-held order

German translation:

Interessewahrende Order (IW-Order) / Not Held Order

Added to glossary by B&B FinTrans
Dec 19, 2022 16:28
1 yr ago
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English term

not-held order

English to German Bus/Financial Investment / Securities
Definition:
A not-held order gives a broker the time and price discretion to seek the best price available. The broker is not held responsible for any potential losses or missed opportunities that result from their best efforts. A held order, in contrast, requires immediate execution.

Weitere Infos hier: https://www.investopedia.com/terms/n/notheldorder.asp
Change log

Dec 19, 2022 16:49: Steffen Walter changed "Field (write-in)" from "speakers" to "(none)"

Aug 7, 2023 15:50: B&B FinTrans Created KOG entry

Proposed translations

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38 mins
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Interessewahrende Order (IW-Order) / Not Held Order

not held (interessewahrend) Ein Kundenauftrag (Bestens-Auftrag oder Limit-Order), bei es dem Börsenmitglied gestattet ist, persönlich über den Zeitpunkt der Auftragsausführung und/oder den Kurs zu entscheiden. Diese Instruktion wird von Kunden gegeben, weil man sich dadurch einen günstigeren Kurs erhofft und als Kunde darauf vertraut, daß der Makler auf dem Börsenparkett ein besseres Gefühl dafür hat, ob die Kurse sehr wahrscheinlich steigen oder sinken werden. Anders als bei den herkömmlichen unlimitierten Aufträgen ist jedoch bei diesen Aufträgen nicht gesichert, daß sie auch ausgeführt werden. – Auch market not held order genannt.“
Quelle: David L .Scott, „Wall Street-Wörterbuch“, S. 372

„Erteilt der Kunde der Bank eine interessewahrende Order („IW-Order“), so stellt dies eine Weisung dar. Interessewahrende Orders zeichnen sich dadurch aus, dass die Ausführung entsprechend dem Auftragsvolumen oder der Marktsituation ggf. in mehreren Teilausführungen erfolgen soll und dass möglicherweise die Nennung eines einzigen Ausführungsplatzes nicht möglich ist. Erteilt der Kunde ausdrücklich eine solche Weisung, den Auftrag interessewahrend auszuführen, so wird die Bank nach eigenem Ermessen den Ausführungsplatz unter Berücksichtigung der ergebnisbestimmenden Faktoren auswählen.“
https://www.quirinprivatbank.de/system/images/2286/original/...

„Ebenfalls werden die Vorgaben eines Kunden zur Art und Weise der Auftragsausführung als Weisung gewertet, insbesondere die Vorgabe »interessewahrend« (»IW-Order«). Diese Aufträge zeichnen sich dadurch aus, dass die Ausführung entsprechend der Marktsituation ggf. in mehreren Teilausführungen erfolgen soll. Solche IW-Orders können durch weitere Vorgaben zusätzlich spezifiziert werden. Dies können beispielsweise sein:
· volumenorientierte Vorgaben, z. B. Ausführung in 10 % des Volumens
· zeitorientierte Vorgaben, z. B. Orderausführung innerhalb der nächsten zwei Stunden
Erteilt der Kunde der Bank ausdrücklich die Weisung, den Auftrag als IW-Order auszuführen, so wird die Bank nach eigenem Ermessen den Ausführungsplatz, der unter kunden- und marktgerechter Priorisierung der relevanten Faktoren Preis, Ausführungsgeschwindigkeit/-wahrscheinlichkeit, Kosten und Abwicklungssicherheit sowie qualitativen Faktoren die bestmögliche Ausführung erwarten lässt, auswählen. Die Auftragsausführung einer IW-Order kann an einem inländischen oder ausländischen Ausführungsplatz, insbesondere dem internationalen Haupthandelsplatz für das entsprechende Finanzinstrument, oder an mehreren Ausführungsplätzen oder außerhalb eines Ausführungsplatzes oder in Form einer Kombination der vorgenannten Varianten erfolgen.“
https://www.bw-bank.de/content/dam/myif/bwbank/work/dokument...

„Mit dem Zusatz IW ermächtigt der Kunde die Raiffeisen Centrobank, die Ausführung des Auftrages den Marktentwicklungen anzupassen, d.h. den Auftrag in Tranchen und/oder über mehrere Tage auszuführen bzw. das vom Kunden gesetzte Limit zu ändern“
https://www.rcb.at/fileadmin/Dokumente/Legal_Compliance/2019...

„Kundenweisungen können auch nur auf die Art und Weise der Ausführung bezogen sein, ohne die Vorgabe eines konkreten Ausführungsplatzes zu beinhalten. Dies betrifft insbesondere interessewahrende Wertpapieraufträge („IW-Order”). Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Bank vom Kunden die Anweisung erhält, die Abwicklung des Wertpapierauftrages der Marktsituation entsprechend in mehreren Schritten vorzunehmen. Für IW-Orders/ gelten die Usancen für die Auftragsausführung unter Börsenteilnehmern. Weist der Kunde gegenüber der Bank die Ausführung eines Auftrages ausdrücklich als IW-Order an, so beinhaltet dieser Auftrag auch die Weisung an die Bank, den Ausführungsplatz nach eigenem Ermessen im bestmöglichen Interesse des Kunden im Einzelfall auszuwählen, ohne dass in diesem Fall die Grundsätze der Ziffern III Abs. 1 bis 8 Anwendung finden. Dabei kann die Ausführung des Auftrags sowohl börslich als auch außerbörslich im In- oder Ausland, ggf. auch durch Weiterleitung an ausgewählte Intermediäre erfolgen. Die Bank wird bei Ausübung ihres Ermessens im Rahmen der IW-Order im Einzelfall die Preisqualität, die Kosten, die durch die Ausführung an einem Ausführungsplatz entste- 55 / Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung hen, die Ausführungsgeschwindigkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und die Abwicklung des Auftrags sowie den Umfang des Auftrags berücksichtigen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei einer auf die Art und Weise der Ausführung bezogenen Weisung, insbesondere bei einer IW-Order, eine Kundenweisung vorliegt (siehe Ziffer II Abs. 1 und 2) und eine Auftragsausführung außerhalb eines organisierten Marktes (Börse) und außerhalb eines multilateralen Handelssystems im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG möglich ist (siehe Ziffer V).“
https://www.nordlb.de/fileadmin/redaktion/Rechtliche_Hinweis...
Note from asker:
Vielen Dank!
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agree Steffen Walter
11 mins
Danke, Steffen!
agree Sebastian Witte
37 mins
Danke, Sebastian!
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