Frage zum Übersetzen des Beglaubigungstexts Trådens avsändare: Regina Freitag
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Regina Freitag Tyskland Local time: 14:17 Medlem (2007) Engelska till Tyska + ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte eine kurze Frage zu Beglaubigungen als ermächtigte Übersetzerin.
Da ich bisher alle meine beglaubigten Übersetzungen in meine Muttersprache übersetzt habe, kam diese Frage bisher nie auf. Für jedes Bundesland (in meinem Fall Rheinland-Pfalz) gibt es ja bestimmte Vorgaben zum Wortlaut der Beglaubigung, etwa "Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der englischen in die deutsche Sprache wird bescheinigt."... See more Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hätte eine kurze Frage zu Beglaubigungen als ermächtigte Übersetzerin.
Da ich bisher alle meine beglaubigten Übersetzungen in meine Muttersprache übersetzt habe, kam diese Frage bisher nie auf. Für jedes Bundesland (in meinem Fall Rheinland-Pfalz) gibt es ja bestimmte Vorgaben zum Wortlaut der Beglaubigung, etwa "Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der englischen in die deutsche Sprache wird bescheinigt."
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass sich bei Übersetzungen in die Fremdsprache bei der Beglaubigung einfach der Teil "von der deutschen in die englische Sprache" ändert, aber jetzt kam bei einem Gespräch mit einem Übersetzungsbüro die Frage auf, ob der Beglaubigungstext selbst auch in die Fremdsprache übersetzt wird (wenn ja, ob es auch eine Textvorgabe, z.B. in Englisch, gibt, von der man nicht abweichen sollte) oder ob die Beglaubigung dadurch am Ende ungültig wird. Eine weitere Möglichkeit wäre eine zweisprachige Beglaubigung. (Der Stempeltext selbst bleibt ja ohnehin deutsch oder brauche ich dann auch einen zweiten Stempel? )
Wie macht ihr das denn bei beglaubigten Übersetzungen in die Fremdsprache?
Viele Grüße,
Regina ▲ Collapse | | |
Sebastian Witte Tyskland Local time: 14:17 Medlem (2004) Engelska till Tyska + ... Stempel zweisprachig, Beglaubigungstext immer in Zielsprache | Feb 26, 2020 |
Hallo,
Stempel zweisprachig, Beglaubigungstext immer in Zielsprache. Es gibt keine Vorgaben für den fremdsprachlichen Wortlaut. Ich habe einfach den dt. Vorgabewortlaut des OLG Hamm ins Englische bzw. Spanische übersetzt. Im Spanischen hat es zunächst ein Muttersprachler angesehen, bevor es in die Benutzung ging, das war im Englischen nicht der Fall.
Grüße,
[Edited at 2020-02-26 18:30 GMT] | | |
Regina Freitag Tyskland Local time: 14:17 Medlem (2007) Engelska till Tyska + ... TOPIC STARTER Vielen Dank! :) | Feb 26, 2020 |
Super, vielen Dank dafür, Sebastian!!! | | |
Dulz (X) Tyskland Franska till Tyska + ... Bestätigungsvermerk zweisprachig | Feb 28, 2020 |
Den Bestätigungsvermerk zweisprachig, einmal in deutscher Sprache (der Wortlaut ist im Bundesland meiner Vereidigung vorgeschrieben) und einmal eine von mir selbst angefertigte Übersetzung dieses Bestätigungsvermerks. Den Stempel (Gebrauch/Gestaltung nicht vorgeschrieben) nur in deutscher Sprache.
Hätte Bedenken, nur einen fremdsprachigen Bestätigungsvermerk zu setzen, weil a) der Wortlaut vorgeschrieben ist und b) Amtssprache im Land der Vereidigung Deutsch ist. | | |
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